Hinweise zum Inkasso

Hast du eine Mahnung von einem Inkassobüro erhalten? Falls ja, solltest du einige Fragen beachten.

Handelt es sich um ein rechtmäßiges Inkassounternehmen?

Ein Inkasso-Unternehmen muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein, um seine Tätigkeit durchführen zu dürfen. Inkasso ist eine Rechtsdienstleistung, die bei den ansässigen Kammergerichten registriert sein muss. Kund*innen können die Registrierung hier einsehen.

Was bedeutet eine Mitgliedschaft im BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen)?

Eine Mitgliedschaft beim BDIU weist auf eine gewissenhafte, ordnungsgemäße und redliche Inkasso-Berufsausübung hin, denn der Verband beaufsichtigt die Ausübung seiner ca. 560 Mitglieder und stellt verantwortungsvolles Handeln sicher. Die Liste der Mitglieder kann hier eingesehen werden.

Worauf sollte ich bei den Mahnschreiben achten?

Seriöse Inkasso-Unternehmen nennen im Anschreiben klar und deutlich den Namen des Auftraggebers, den Grund für das Schreiben, sowie Gegenstand und Datum der offenen Forderung. Ebenfalls sind für den Schuldner*innen Aktenzeichen und Kontaktmöglichkeiten klar sichtbar. Es gilt zu beachten, dass ein solches Anschreiben auch per E-Mail oder die Kontaktaufnahme per SMS erfolgen kann.

Ist der Sitz der Gesellschaft in Deutschland?

Überweisungen auf Konten im Ausland (leicht an den ersten Buchstaben der IBAN Nummer zu erkennen) sind ungewöhnlich und sollten Kund*innen stutzig machen. Was jedoch mittlerweile von digitalen Inkasso-Unternehmen angeboten wird, ist die Begleichung der Forderung per digitalem Link mithilfe einer eigenen Bezahlseite oder einem Schuldnerportal. Das dient als Service für säumige Zahler*innen, um schnell, komfortabel und ohne Medienbruch die offene Rechnung begleichen zu können. Natürlich sollte auch hier die offene Forderung vor dem Bezahlen geprüft werden.

Welche Gebühren dürfen Inkassounternehmen nehmen?

Inkassounternehmen sind Rechtsdienstleister und unterliegen dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG). Ihre Leistungen dürfen sie nur im Rahmen des RVG abrechnen. Die Gebühren sind klar gesetzlich geregelt. Völlig überhöhte Inkassokosten deuten auf Unseriösität hin.