Zahlungsarten

Zahlungen im engeren Sinne setzen die unmittelbare Übergabe von gesetzlichen Zahlungsmitteln (Banknoten, Münzen) voraus – erfolgen also bar. In einem weiteren Sinne gelten auch andere Formen der Geldübereignung als Zahlungen, zum Beispiel durch Scheck (jur. = Zahlungsanweisung) oder Überweisung (jur. = Auftrag zur Übertragung von Buchgeld), sofern sie verkehrsüblich sind. Im B2B-Bereich wird auch der Wechsel (jur. = Zahlungsversprechen) als Zahlungsinstrument verwandt.

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