Verzug ohne Mahnung

Darüber hinaus definiert das Gesetz Fälle, in denen Zahlungsverzug automatisch bei Nichtzahlung eintritt, auch wenn nicht explizit gemahnt wird. Entbehrlichkeit von Mahnungen ist gegeben bei

  • kalendermäßig bestimmten Leistungen;
  • ereignisgebundenen Leistungen, die sich kalendermäßig bestimmen lassen
  • endgültiger und nachhaltiger Leistungsverweigerung
  • Vorliegen besonderer Gründe

Dem Gläubiger ist der entstehende Verzugsschaden zu ersetzen, insbesondere durch Zahlung von Verzugszinsen.

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