Darüber hinaus definiert das Gesetz Fälle, in denen Zahlungsverzug automatisch bei Nichtzahlung eintritt, auch wenn nicht explizit gemahnt wird. Entbehrlichkeit von Mahnungen ist gegeben bei
Dem Gläubiger ist der entstehende Verzugsschaden zu ersetzen, insbesondere durch Zahlung von Verzugszinsen.