Das Treuhand-Inkasso ist neben dem Forderungskauf eine Form der Einziehung von Forderungen durch Inkassounternehmen. Dabei agiert das Inkassounternehmen auf Basis einer Inkassovollmacht als Dienstleister und betreibt den Forderungseinzug anstelle des Gläubigers.
Beim treuhänderischen Forderungseinzug bleibt der Gläubiger oftmals der wirtschaftliche Forderungseigentümer. Rechtlich wird oft eine Forderungsabtretung vereinbart, die – in einer zweiten Vereinbarung – aber nur zwecks Forderungseinzug erfolgt. Das Inkassounternehmen ist daher nur Treuhänder. Es gibt daneben auch reine Dienstleistungsverhältnisse. Beim Forderungskauf wird das Inkassounternehmen dagegen wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer. Die unterschiedlichen Verfahren haben Prozesseinfluss und entscheiden darüber, wer letztlich Ansprüche geltend machen kann.