Eine juristische oder natürliche Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist, wird als Schuldner bezeichnet. Erst wenn die richtige Leistung zur richtigen Zeit am richtigen Ort erfolgt ist, erlischt das Schuldverhältnis und die Schuldnerposition endet. Von Gesamtschuldnern wird gesprochen, wenn mehrere Personen gemeinsam einem Gläubiger Leistungen schulden. Umgangssprachlich wird der Schuldnerbegriff oft auf Leistungsverpflichtete bei Geldschulden verengt, juristisch ist die Definition aber weiter und erstreckt sich auf alle Personen mit schuldrechtlichen Pflichten. Auch die Löschung von Lasten oder die Verschaffung von Eigentum kann eine Leistungspflicht erfüllen.