Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein Instrument zur Sicherung von Forderungen. Der Pfandgläubiger wird dadurch berechtigt, eine Sache oder ein Recht zu verwerten, um seine Forderung zu befriedigen, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies wird im einzelnen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§§ 1204 ff. BGB). Verpfändungen beziehen sich dort ausschließlich auf bewegliche Sachen. Im weiteren Sinn werden auch Grundpfandrechte – obwohl rechtlich nicht darunter erfasst – dazu gezählt. Die Verpfändung setzt – im Unterschied zur Sicherungsübereignung – die Übergabe des Pfands an den Gläubiger und die Einigung über das Bestehen des Pfandrechts voraus. Die Verwertung besteht üblicherweise darin, das Pfand zu verkaufen.Pfandrechtsarten Man unterscheidet folgende Arten von Pfandrechten:

  1. Vertragliches Pfandrecht: kommt durch vertragliche Vereinbarung zustande. In der Praxis wird häufig die Sicherungsübereignung anstelle der Verpfändung vorgezogen.
  2. Gesetzliches Pfandrecht: entsteht durch gesetzliche Regelung, praktisch bedeutend ist z.B. das Pfandrecht des Kommissionärs.
  3. Pfändungspfandrecht: steht dem Pfändungsgläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu.

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