Leasingverträge weisen große Gestaltungs-Bandbreiten auf, dementsprechend werden mehrere Leasingarten unterschieden. Ein Vertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer und enthält üblicherweise folgende Bestandteile:
- Vereinbarung der Grundmietzeit
- Verlängerungs- oder Kaufoption nach deren Ablauf
- die Leasingrate und deren Zahlungsmodalitäten
- Gefahrübernahme bei Verlust oder wirtschaftlicher Entwertung (liegt im Unterschied zu Miete meist auf Leasingnehmerseite)
- ggf. Vereinbarungen zu Wartung und Pflege.