Leasingvertrag

Leasingverträge weisen große Gestaltungs-Bandbreiten auf, dementsprechend werden mehrere Leasingarten unterschieden. Ein Vertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer und enthält üblicherweise folgende Bestandteile:

  • Vereinbarung der Grundmietzeit
  • Verlängerungs- oder Kaufoption nach deren Ablauf
  • die Leasingrate und deren Zahlungsmodalitäten
  • Gefahrübernahme bei Verlust oder wirtschaftlicher Entwertung (liegt im Unterschied zu Miete meist auf Leasingnehmerseite)
  • ggf. Vereinbarungen zu Wartung und Pflege.

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