Die Kontopfändung ist eine besondere Ausprägung der Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Vermögensrechte. Sie erfolgt meist durch gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der der kontoführenden Bank in ihrer Funktion als Drittschuldner zugestellt wird. Gepfändet werden primär Girokonten, aber auch Spar-, Termingeld- oder Tagesgeldkonten.