Ein gerichtliches Mahnverfahren soll die Durchsetzung von Geldforderungen unterstützen. Ziel ist es, den Schuldner durch Verfahrenseinleitung und Mahnbescheid zur Zahlung zu veranlassen. Erfolgt die Zahlung nicht und handelt es sich um eine unbestrittene Forderung, kann schließlich ein Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt werden. Der Titel ist dann zur Zwangsvollstreckung einsetzbar. Der Vorteil des Verfahrens liegt in der einfachen und kostengünstigen Abwicklung ohne Klageerhebung. Zuständig sind zentrale Mahngerichte bei bestimmten Amtsgerichten.