Forderungseinzug

Der Forderungseinzug bezeichnet allgemein die wirksame Durchsetzung von Ansprüchen zur Begleichung von Forderungen. Der Begriff wird vor allem im Hinblick auf (über-)fällige Forderungen verwandt. Meist wird in diesem Zusammenhang auch von Inkasso gesprochen. Der Inkassobegriff stammt aus dem Italienischen (incassa = einlösen) und steht für die Einziehung von Geld für ausstehende Forderungen. Bei Zahlungsverzug erfolgt oft die Beauftragung von Inkassounternehmen, die Forderungen gewerbsmäßig im Auftrag von Gläubigern einziehen.

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